Bis zu welcher Höhe ist Ihre Anlage eigentlich abgesichert?

In Zeiten der weltweiten Finanzkrisen von besonderer Bedeutung ist ohne Zweifel das Thema Einlagensicherung. Nutzen Sie unsere einfach zu bedienende Suchmaske und informieren Sie sich, welche Arten der Einlagensicherung die Banken bieten und bis zu welcher Höhe Ihre Einlagen gesichert sind. Berücksichtigt wurden die wichtigsten privaten und öffentlichen Banken, neben deutschen Instituten sind auch wichtige ausländische Banken abrufbar welche für den deutschen Anlegermarkt von Bedeutung sind.

Einlagensicherung Banken

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe

Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, der Sicherungsreserve der Landesbanken / Girozentralen und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Das Sicherungssystem besteht aus den satzungsrechtlich in einer Haftungsgemeinschaft miteinander verbundenen Fonds: 11 Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, der Sicherungsreserve der Landesbanken / Girozentralen und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Diese Fonds sind für Stützungsmaßnahmen zur Sanierung gedacht, sie stellen sicher, dass ein Institut seine sämtlichen Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann und fällige Ansprüche - beispielsweise aus Spar-, Termin oder Sichteinlagen - sowie verbrieften Forderungen in voller Höhe bedient werden können.

Der Grundsatz der Institutssicherung bedeutet für den Endkunden eine betragsmäßig unbegrenzte Absicherung.

Einlagensicherung in der EU

Eine grundlegende Absicherung für Kunden aller Banken welche über eine Zulassung innerhalb der EU verfügen bietet eine verbindliche EU-Richtlinie. Diese schützt Einlagen bis zu einem Volumen von 100.000 Euro je Kunde.

Die Entscheidung, ob anstatt der von der EU geforderten Einlagensicherung ein höherer Schutz der Anleger einzuhalten ist, trifft jedes EU-Mitgliedsland selbst. Nationale Richtlinie können den ansässigen Kreditinstituten entsprechend einen höheren Betrag vorschreiben, aber niemals einen geringeren.